Überarbeitete BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen

in Kategorie:

Überarbeitete BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen

Hausalarmanlagen (HAA) dienen der Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung vor einer Gefahr. Dabei handelt es sich nicht um eine Brandmeldeanlage (BMA) im Sinne der dafür gültigen Normen (VDE 0833-2/DIN 14675 u.a.).

Hausalarmanlagen werden innerhalb der Landesbauordnungen (LBO) der Länder unterschiedlich bezeichnet (z.B. Alarmanlage, Alarmeinrichtung, Alarmierungseinrichtung). Unter der Bezeichnung Hausalarmanlage sollen diese Begriffe vereinheitlicht werden.

Im Baurecht werden Hausalarmanlagen entweder allgemein durch Rechtsverordnungen (z.B. Sonderbauverordnungen) oder im Einzelfall durch die unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.

Aufgrund fehlender Normen und Vorschriften für Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Hausalarmanlagen wurde diese Richtlinie im Jahr 2005 vom BHE erarbeitet. Nach nunmehr 5 Jahren wurde das Papier umfassend überarbeitet, die neue Version 02/2010 ersetzt die bisher gültige Version 09/2005.

Die BHE-Richtlinie „Hausalarmanlagen“ steht auf der BHE-Homepage www.bhe.de im Fachbereich „Brandschutz“ als pdf-Datei zum Download bereit oder kann beim BHE kostenlos in gedruckter Form angefordert werden.