Mehr Sicherheit für Krankenhäuser

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Mehr Sicherheit für Krankenhäuser
Vorsorgemaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus und sonstige Risiken

Kliniken haben gegenüber ihren Patienten eine besondere Fürsorgepflicht: Zu Recht erwarten Kranke und ihre Angehörigen einen bestmöglichen Schutz. Das gilt für Leib und Leben ebenso wie für Hab und Gut.

Dabei sind weder übertriebene Maximalforderungen nach Besucher-Verboten noch die ausschließliche Fokussierung auf verhaltensorientierte Ansätze zielführend.

„Es besteht jedoch die Gefahr, dass aus Kostengründen der Fokus ausschließlich auf verhaltensorientierte Ansätze gelegt wird.“, so Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE, „Hier sollten Klinikleitung, Patienten und Bedienstete ihr Recht auf Sicherheit einfordern.“

Mit Hilfe einer Zutrittsregelungsanlage kann bspw. festgelegt werden, wer wann einen sicherheitsrelevanten Bereich (z. B. eine Station oder einen einzelnen Raum) betreten darf. Somit wird sichergestellt, dass unberechtigte Personen keinen Zutritt erhalten.

Besonders sensible oder gefährdete Bereiche (Foyers, Parkhäuser, Neugeborenenstationen usw.) können zusätzlich per Videoüberwachung gesichert werden.

Die BHE-Broschüre Mehr Sicherheit für Krankenhäuser informiert über die Möglichkeiten der Sicherungstechnik, mit deren Hilfe Kriminalitätsdelikte in Krankenhäusern entweder präventiv verhindert oder zumindest besser gesteuert werden können.

Die Konzeption kann von Trägern von Krankenhäusern, Klinikleitungen und anderen Verantwortlichen kostenlos beim BHE (info@bhe.de) angefordert werden.